Fahrertraining in Theorie und Praxis
für folgende Führerscheinklassen
Kraftfahrzeuge:
- zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg und
- maximal 8 Fahrplatzgäste
und Kombinationen:
- mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
- mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Zugfahrzeug der Klasse B 96 (Schlüsselkennzahl 96):
- in Kombination mit Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre bei Begleitendem Fahren.
Eingeschlossene Klassen:
- AM
- L
Zugfahrzeug der Klasse B:
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre bei Begleitendem Fahren
- Vorbesitz der Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- AM
- L
- B96
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Motorleistung über 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Voraussetzungen:
- Mindestalter bei Krafträder 24 Jahre bei Direktzugang; 20 Jahre bei bei Stufenzugang.
- Mindestalter bei Dreirädrige-Kfz: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM
- A1
- A2
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- maximale Motorleistung 35 kW
- maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- A1
- AM
Krafträder (auch mit Beiwagen):
- Hubraum bis 125 ccm
- maximale Motorleistung 11 kW
- maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Leistung maximal 15 kW und
- Hubraum über 50 ccm oder
- maximale Geschwindigkeit über 45 km/h
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Zweirädrige Kleinkrafträder:
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 KW bei Elektromotoren
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt.
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraffahrzeuge:
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden. Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ist kein Führerschein.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre
- für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren (siehe oben): 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen:
- bis maximal 40 km/h
- mit Anhänger maximal 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bis maximal 25 km/h, auch mit Anhängern
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- keine
Weiterbildung | Fahrertraining | Coaching:
Dass man einmal etwas lernt und dann nichts mehr hinzulernen muss, kommt im Leben ziemlich selten vor. Auch mit dem Auto- oder Motorradfahren ist das nicht anders. Man lernt täglich, bewusst oder unbewusst, hinzu – die Erfahrung wächst. Manchmal reicht das selbständige Weiterlernen nach der bestandenen Führerscheinprüfung aber nicht aus. Natürlich kommt man »irgendwie zurecht« aber wie sieht es aus, wenn …
- ich nicht sicher bin, ob ich mein Fahrzeug auch in einer plötzlichen Gefahrsituation sicher beherrsche
- ich merke, dass ich zu viel Sprit verbrauche und das ändern will
- ich möchte, dass die Mitarbeiter in meinem Unternehmen weniger Kraftstoff verbrauchen, vorausschauender und möglichst unfallfrei fahren, so dass ich meine Betriebskosten senken kann
- ich zwar einen Führerschein habe, aber lange nicht gefahren bin – und vielleicht sogar Angst davor habe
- ich zwar einen Führerschein habe, aber mich in bestimmten Situationen unwohl fühle (z.B. Angst vorm Fahren auf der Autobahn, vorm Fahren bei Dunkelheit, auf Brücken, in Tunnels, etc.)
- ich mich nicht so recht traue, auch in einer Großstadt zu fahren
- ich einen Verkehrsunfall erlebt habe und mich nun im Straßenverkehr unsicher fühle
- ich zwar seit Jahrzehnten fahre, aber bei diesen ganzen neuen Zusatzausstattungen und dem »Fachchinesisch« meines Autos nicht so recht durchblicke (»ACC«, »BAS« & Co.)
- ich als Seniorin oder Senior zwar gerne noch fahren möchte, mir aber nicht sicher bin, ob ich es noch tun sollte
- ich nicht weiß, wie ich mir bei einer Panne selbst helfen kann (»Wie geht eigentlich ein Radwechsel?«; »Wie war das noch mit der Starthilfe?«)
Wenn Sie über diese Fragen schon einmal nachgedacht haben, ist es vielleicht Zeit, etwas zu unternehmen. Sprechen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail! Gemeinsam finden wir eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung für Sie oder Ihr Unternehmen.
Führerscheinfinanzierung
Die Fahrschule Kölzer hat für seine Fahrschüler mit dem Finanzdienstleider Finanz Fair eine Partnerschaft geschlossen. Mit Finanz Fair können die Kosten für den Führerschein fair finanziert werden.
Vorteile:
- unkomplizierte Antragstellung
- Suche nach Lösungswegen (90% aller Anfragen erfolgreich)
- Schnelle Bearbeitung (nur 1 Werktag)
- Finanzierung auf den Cent genau
- Flexibler Kreditrahmen statt starrer Ratenkredit
- Das Darlehen kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden
- Die Finanzierung ist auch noch bei begonnener Ausbildung möglich
- auch teilweise Finanzierung möglich
- Dauerhafter Kreditrahmen auch für andere Wünsche verfügbar
- Es werden keine besonderen Sicherheiten benötigt
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von Finanz Fair. Für weitere Fragen steht die Fahrschule Kölzer gerne zur Verfügung.
Vorbereitung
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Um die Führerscheinprüfung absolvieren zu können, benötigen Sie einen Sehtest (z. B. beim Optiker) und einen Erste-Hilfe-Kurs.
Wie wann und wo Sie diesen belegen können erfahren Sie auf den folgenden Internetseiten:
- DRK Windeck (und Rhein-Sieg-Kreis)
- DRK Waldbröl (und Oberbergischer Kreis)
- Malteser Waldbröl
Ohne einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest kann der Antrag nicht bearbeitet werden.